Die Rundfunkgebühren werden seit 2013 pro Wohnung entrichtet. Dabei wird pro Wohnung der volle Satz von 17,98 EUR fällig. Es ist also nicht mehr möglich, nur ein Radio anzumelden und so in den Genuss eines verringerten Satzes zu kommen. Für die Gebühren aufkommen muss dabei prinzipiell der Hauptmieter der Wohnung. Interessant ist das sicherlich für Wohngemeinschaften, in denen bislang mehrere Geräte von den jeweiligen Besitzern angemeldet wurden. Seit 2013 können sich die Bewohner einer solchen Wohngemeinschaft in die einmaligen Gebühren reinteilen und so unterm Strich sparen. Eine GEZ Abmeldung muss dafür aber vorgenommen werden.
Wie sieht das generell im Studium aus? Wer sich für ein weiterführendes Studium entscheidet und nicht nebenberuflich studiert, der kann sich unter Umständen von der GEZ befreien. Die Voraussetzung hierfür ist ein erfolgreich bewilligter BAFÖG Bescheid. Wer Bafög bezieht kann sich befreien lassen. Diese Abmeldung von der GEZ ist allerdings nur befristet und muss jedes Jahr aufs neue beantragt werden.
GEZ Abmeldung mit Bafög
- Bafög bewilligt
Wer Anspruch auf Bafög hat und einen entsprechenden Bewilligungsbescheid bekommen hat, der kann mit diesem sofort eine GEZ Abmeldung in Angriff nehmen. Allzu viel Zeit sollte man sich damit aber nicht lassen. Bis 2 Monate nach Bewilligung des Bafögs bzw. nach Beginn des Zeitraums, in dem Bafög zusteht, sollte der Antrag auf GEZ Abmeldung gestellt werden. Wird diese Frist überzogen gilt die GEZ Abmeldung nicht für den kompletten Bafög Bewilligungszeitraum.
- Nicht bei den Eltern wohnhaft
Eine weitere Voraussetzung für die GEZ Abmeldung als Student ist der Wohnsitz. Wer Bafög bezieht und nicht mehr bei seinen Eltern wohnt kann sich abmelden. Wer Bafög bezieht und noch bei seinen Eltern wohnt kann und brauch sich in aller Regel nicht abzumelden (da die Eltern als Hauptmieter für die GEZ aufkommen).
Wie sieht es ohne Bafög aus?
Oft kann ein weiterführenden Studium nicht durch Bafög finanziert werden. Eine Bedürftigkeit besteht aber trotzdem, weil das Studium zum Beispiel nicht neben dem Beruf absolviert wird. Studierende, die diesen Weg wählen, müssen nich selten mit weniger Geld klar kommen, als ihre Kommilitonen, die Bafög beziehen.
Selbst wenn diese Bedürftigkeit klar nachgewiesen wird besteht derzeit leider keine Möglichkeit, sich von der GEZ befreien zu lassen. Das ist nur möglich, wenn Sozialleistungen, wie Bafög bezogen werden.
Weitere Informationen zu Studium und Finanzen: