Wer einen Master oder ein Fernstudium als akademische Weiterbildung aufnehmen will, der muss sich wohl oder übel mit dem Thema der Finanzierung des Studiums auseinandersetzen. Bafög ist dabei sicherlich eine Möglichkeit, die eine nähere Betrachtung verdient. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Master oder das Fernstudium sogar durch elternunabhängiges Bafög finanziert werden.
Bevor man überhaupt über elternunabhängiges Bafög nachdenkt muss man sich im klaren sein, dass ein weiterbildendes Studium nur unter gewissen Voraussetzungen durch Bafög gefördert werden kann. Wer sich für einen Master entscheidet, egal ob als Fernstudium oder Präsenzvariante, der kann nur dann durch Bafög gefördert werden, wenn es sich um einen konsekutiven Master handelt. Die Abgrenzung zwischen konsekutiven und nicht-konsekutiven Master wird hier genauer erklärt. Grob kann man sagen, dass der Master auf einen ersten berufsqualifizierenden Bachelorabschluss aufbauen muss. Die thematische Verwandtschaft zwischen Master und Bachelor spielt dabei nicht die entscheidende Rolle.
In welchen Fällen gibt es also Bafög und in welchen nicht?
Grob kann man unterscheiden zwischen einem Master, der nach einem bereits absolvierten Studium mit mindestens 9 Semestern Regelstudienzeit aufgenommen wird und einem Master, der nach einem Bachelorabschluss studiert wird. Ein Erststudium von 9 Semestern Regelstudienzeit kann durch Bafög gefördert werden. Diese 9 Semester sind also quasi schon „verbraucht“, wenn man bereits ein Diplom, einen Magister oder einen anderen Masterabschluss in der Tasche hat. In diesen Fällen wäre die Aufnahme eines weiteren Masterstudiums nicht durch Bafög förderbar, da es sich klar um ein Zweitstudium handelt.
Anders sieht das schon aus, wenn bislang nur ein Bachelorabschluss erzielt wurde. Dann besteht noch ein theoretisches Anrecht auf den Master. Dieser muss dabei nicht im gleichen Fach oder in einem verwandten Gebiet wie der Bachelor studiert werden. Wichtig ist nur, dass bislang erst ein Studienabschluss mit 6 Semestern Regelstudienzeit erreicht wurde. Wenn das der Fall ist, dann kann also Bafög beantragt werden. Ob und wieviel am Ende wirklich rauskommt steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wann wird elternunabhängiges Bafög gezahlt
Sind die oben genannten Voraussetzungen für eine Förderung durch Bafög gegeben kann nun der Spezialfall des Elternunabhängigen Bafögs geprüft werden. Auch hier gibt es wieder eine Reihe von Umständen, die bedacht werden müssen. Grundsätzlich geht es darum, dass die Höhe des Bafögs nicht an das Einkommen der Eltern gekoppelt ist. Wer sich für ein Vollzeitstudium entscheidet, der wird also bei elternunabhängigen Bafög in aller Regel bessere Chancen auf einen hohen Bafögsatz haben, da er in der Zeit über kein oder wenig Einkommen verfügt. Für die Berechnung des elternunabhängigen Bafögs werden folgende Punkte herangezogen:
- Einkommen des Studierenden
- Vermögen des Studierenden
- Einkommen des Ehepartners / Lebensgefährten
- Vermögen des Ehepartners / Lebensgefährten
- Kinder
Bei einem Vollzeitstudium werden die etwaigen Einnahmen durch Nebenjobs angerechnet. Als Single hat man so also gute Chancen auf einen hohen Bafögsatz.
Welche Rücklagen hat der Studierende in den vergangenen Jahren der Berufstätigkeit angehäuft? Hier sollte man wirklich alle Konten usw. angeben, sonst drohen saftige Nachzahlungen. Die Grenze liegt hier bei Vermögenswerten von 5.200 Euro. Sobald diese überschritten ist, wird das Geld auf das Bafög angerechnet.
Ist der Ehepartner oder Lebensgefährte berufstätig? Dann wird dessen Einkommen auf den Bafögsatz angerechnet.
Auch das Vermögen des Lebensgefährten oder Ehepartners kann auf das Bafög angerechnet werden. Grundsätzlich ist es dabei wichtig, dass man verheiratet ist oder sich in einer eingetragenen Partnerschaft befindet. Eine lose Beziehung spielt bei der Berechnung des elternunabhängigen Bafögs keine Rolle.
Eigene Kinder können sich wiederum positiv auf die Berechnung des Bafögsatzes auswirken. Das gilt vor allem für Kinder unter 10 Jahren. Hier kann Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschuss geltend gemacht werden.
Anspruch oder nicht
Bevor man sich aber überhaupt mit den Punkten beschäftigt, die in die Berechnung des Bafögs einfließen muss geklärt werden, ob man Anspruch auf elternunabhängiges Bafög hat. Auch hier gibt es einige Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Folgende Punkte sind zu bedenken:
- Alter bei Ausbildungsantritt
- Erwerbstätigkeit vor Ausbildungsantritt
- Erwerbstätigkeit plus Ausbildung
- Abendschule
Wer seien Bachelor Mitte 20 abschließt und dann ein paar Jahre arbeitet und erst mit 30 oder darüber entscheidet, einen Master anzugehen, der hat gute Chancen auf elternunabhängiges Bafög. Andererseits ist in diesem Alter die Förderung durch Bafög generell nicht sehr häufig. Wer aber trotzdem Anrecht auf Förderung hat, der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit Bafög ohne Heranziehen der Einkommenssituation der Eltern beantragen können.
Hier spielt die Zeit eine Rolle, in der man zwischen dem 18. Lebensjahr und der Aufnahme des aktuellen Masterstudiums / Fernstudiums verufstätig war. Wenn das (alles zusammengenommen) mindestens 5 Jahre waren, dann besteht Hoffnung für einen positiven Bescheid in Sachen elternunabhängiges Bafög. Ausgegangen wird hierbei von einer Vollzeitbeschäftigung (in aller Regel um die 40 Stunden pro Woche).
Wer bislang keine fünf Jahre insgesamt in Vollzeit gearbeitet hat, der kann elternunabhängiges Bafög dann beantragen, wenn er eine erste berufsqualifizierende Ausbildung und entsprechende Arbeitstätigkeit hinter sich hat. Für unseren Fall des Masterstudiums würde dies bedeuten, dass ein erster Bachelor (von 3 Jahren) absolviert wurde und danach mindestens weitere 3 Jahre einem Vollzeitjob nachgegangen wurde. In diesem Fall würde wahrscheinlich ein Anrecht auf elternunabhängiges Bafög bestehen.
Dieser Punkt ist nicht interessant, wenn man es auf einen Masterabschluss abgesehen hat. Wer sein Abitur an einer Abendschule nachholen will und entsprechende Zeit davor in einer Vollzeitbeschäftigung verbracht hat, der kann sich ebenfalls Hoffnung auf elternunabhängige Förderung machen.