Personalwesen Weiterbildung

Sinnvolle Fortbildung

Eine Weiterbildung im Bereich des Personalwesens kann viele Vorteile mit sich bringen. Die Verwaltung von Angestellten, die gerade bei großen Firmen meist über die ganze Welt verteilt sind, ist einer der bedeutendsten Faktoren in der modernen Arbeitswelt. Daher erfordert diese Aufgabe auch ein hohes Fachwissen, ein gewisses Fingerspitzengefühl und profunde Kenntnisse in den unterschiedlichsten Bereichen. Somit gehört diese Aufgabe zu den Anspruchsvollsten, die in einer Firmenverwaltung anfallen können, wobei sie enorme Zukunftschancen in sich birgt.

Inhaltsverzeichnis:

Was genau ist eine Weiterbildung im Bereich Personalwesen?

Als grundlegender Abschluss einer solchen Weiterbildung erhält man die Arbeitsbezeichnung Personalfachkaufmann. Hierbei geht es nicht nur um die Einstellung von Personal, sondern auch um die Verwaltung der aktuellen Belegschaft sowie um alle Belange, die das Verhältnis zwischen Firmenleitung und den Angestellten betrifft. Auch Streitigkeiten und Problemlösungen fallen in dieses Aufgabengebiet, wobei natürlich ein hohes Maß an Konfliktbewältigungs-Fähigkeit vorhanden sein muss.

Für wen eignet sich eine solche Weiterbildung?

Die Weiterbildung zum Personalfachkaufmann eignet sich für alle, die gerne mit Menschen arbeiten und einen sehr ausgeprägten Ordnungssinn haben. Zudem sollte eine gewisse Empathie nicht fehlen und auch die Bereitschaft zur Lösung von Konflikten muss vorhanden sein.

Hinweis:
Allerdings genügt dies nicht, um tatsächlich an einer entsprechenden Weiterbildung teilzunehmen. Auch gewisse formelle Anforderungen müssen erfüllt werden, damit eine Zulassung überhaupt erst möglich ist. So verlangen viele Anbieter, dass mindestens eine Berufsausbildung in einem kaufmännischen Beruf vorliegt und zwei Jahre praktische Erfahrung im Raum stehen. Sollte keine Ausbildung in einem kaufmännischen Bereich vorliegen, so muss irgendeine Ausbildung abgeschlossen worden sein und es müssen mindestens drei Jahre Berufspraxis bestehen.

Ablauf und Dauer der Weiterbildung

Nach der Annahme zur Weiterbildung findet diese in zwei Blöcken statt. Zum einen werden Arbeitsrecht und Arbeitsmethodik unterrichtet. Diese Fächer werden in ausgedehnten Kursen vertieft, sodass hier ein umfassendes Wissen aufgebaut wird, denn gerade die rechtlichen Aspekte sind von maßgeblicher Bedeutung.

Des Weiteren werden Inhalte wie Personalentwicklung, Personalführung, Planung und Organisation unterrichtet, wobei heute auch Englisch stets mit auf dem Programm ist, was besonders bei Weltweit agierenden Firmen von Bedeutung ist.

Hinweis:
Die Dauer der Weitebildung beläuft sich dabei stets auf 18 Monate, was auch dann gegeben ist, wenn diese über ein Fernstudium durchgeführt wird. Diese Zeitspannen kann unter Umständen doch verlängert werden, wenn die Weiterbildung etwa in Teilzeit erfolgt. Zudem können entsprechende Fachausbildungen zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Wo und wann kann die Weiterbildung begonnen werden?

Eine Weiterbildung zum Personalfachkaufmann kann an jeder staatlichen Fachschule durchgeführt werden. Die Termine fallen dabei meist mit dem Ferienende in den einzelnen Bundesländern zusammen. Allerdings gibt es auch Kurse über das ganze Jahr verteilt, deren Starttermin aber stark von der Auslastung der Gruppen abhängig ist.

Hinweis:
Bei einem Fernstudium kann die Weiterbildung jederzeit begonnen werden, allerdings muss im Vorfeld klar sein, dass eine gewisse Zahl an Präsenzstunden abzuleisten ist. Der Ort, wo diese Stattfinden, wird meist in den Unterlagen der Anbieter bekannt gegeben.

Wie kann man Lernmaterialen erhalten?

Lernmaterialen werden in vielen Fällen durch die jeweilige Fachschule gestellt, wobei hier eine Gebühr fällig ist. Allerdings wird in diesem Bereich inzwischen dazu übergegangen, dass sich der Weiterzubildende selbst um die entsprechenden Unterrichtsmaterialen kümmert. Hierfür gibt es Empfehlungslisten im Bereich der Literatur, sodass ein gezielter Kauf möglich ist.

Hinweis:
Fernstudienanbieter gehen inzwischen zu reinen Online-Plattformen über, denn über diese lassen sich die Inhalte im Personalwesen sehr gut vermitteln. So muss hier unter Umständen gar kein Buch mehr gekauft werden, wobei der Zugriff auf die entsprechenden Seiten natürlich kostenpflichtig sein kann.

Gibt es eine Regelzeit für die Weiterbildung?

Die Regelzeit beläuft sich auf 18 Monate. Diese Zeitspanne kann durch Fachausbildungen und andere Umstände auf maximal 32 Monate verlängert werden, was aber eher die Ausnahme darstellt. Allerdings handelt es sich dann auch um die maximale Länge einer Weiterbildung in diesem Bereich. Mehr kann nicht angefügt werden.

Anerkennung und Vergleich zum Studium

Die Anerkennung der Weiterbildung zum Personalfachkaufmann ist flächendeckend und international. Dies bedeutet, dass es auch keine Probleme geben sollte, im Ausland eine entsprechende Anstellung zu finden. Im Vergleich zu einem Studium im Personalwesen gibt es nur wenige Unterschiede, wobei natürlich die Inhalte an einer Hochschule deutlich mehr vertieft werden.

Hinweis:
Dies erlaubt dann, später auch Lehrtätigkeiten auszuüben oder sogar in beratender Funktion bei entsprechenden Konzernen aktiv zu werden.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für eine Weiterbildung belaufen sich im Durchschnitt auf 2.900 Euro. In diese müssen aber noch die Aufwendungen für das Lernmaterial eingerechnet werden. Zudem fallen zusätzliche Kosten bei der Prüfung durch die IHK an.

Hinweis:
Allerdings kann die Weiterbildung umfassend über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Diese vergeben auf Antrag und bei entsprechender Eignung recht schnell die erforderlichen Mittel. Auch die BAföG-Stellen verursachen in der Regel keinen Schwierigkeiten, denn die Weiterbildung erlaubt einen Einstieg in ein weites Berufsfeld, was die Jobchancen drastisch erhöht. Daher zeigen sich auch Banken sehr kulant, wenn es um die Vergabe eines Studienkredites für dieses Metier geht.

Kann die Weiterbildung auch nebenberuflich erfolgen?

Ja die Weiterbildung kann auch im Nebenberuf durchgeführt werden, wobei hier aber eine Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen sollte. Für die anfallenden präsenzstunden muss unter Umständen eine Freistellung erfolgen, sodass dieser Aspekt zeitig geplant werden sollte.