Arbeitsrecht Weiterbildung

Fachkenntnisse aneignen

In rechtlicher Hinsicht ist im Berufsleben heute nichts so von Bedeutung wie das Arbeitsrecht. Viele Streitigkeiten werden durch festgelegte Paragrafen und Vorschriften beigelegt. Natürlich kann man sich nur darauf berufen, wenn man sich entweder einen Anwalt nimmt oder sich im Arbeitsrecht entsprechend auskennt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass viele Firmen spezielle Rechtsabteilungen unterhalten. Hier sind dann die sogenannten Fachreferenten für Arbeitsrecht mehr als gefragt.

Inhaltsverzeichnis:

Was genau ist eine Weiterbildung im Bereich Arbeitsrecht?

Wer sich für eine Weiterbildung im Bereich Arbeitsrecht interessiert, der wird mit großer Wahrscheinlichkeit den Abschluss Fachreferent für Arbeitsrecht anstreben. Im Grunde handelt es sich bei dieser Weiterbildung um eine Vorstufe zum Jurastudium.

Hinweis:
Einige Punkte werden dabei derart vertieft, dass sie von Art und Umfang her durchaus mit diesem zu vergleichen sind. Besonders im Bereich die rechtliche Methodik korrekt anzuwenden, stehen umfangreiche Bildungsmaßnahmen im Raum.

Für wen eignet sich eine entsprechende Weiterbildung?

An erster Stelle sollte das Interesse an den Rechtswissenschaften vorhanden sein. Ohne dieses ist eine Weiterbildung zum Fachreferenten für Arbeitsrecht eher ein aussichtsloses Unterfangen. Besonders Personalsacharbeiter und Führungskräfte können von diesem profitieren, denn sie sind meist die ersten die durch einen rechtlichen Konflikt in Zugzwang geraten.

Hinweis:
Allerdings müssen für die Weiterbildung auch einige weitere Bedingungen erfüllt sein. Zwar reicht für den Zugang bereits ein Hauptschulabschluss aus, allerdings sollte mindestens eine Ausbildung absolviert worden sein. Diese muss nicht im rechtlichen Bereich angesiedelt sein, was aber den Zugang deutlich erleichtert. Wer bereits die mittlere Reife erreicht hat oder sogar die Hochschulreife vorweisen kann, der benötigt in der Regel keine Berufsausbildung um an der Weiterbildung teilnehmen zu können.

Ablauf und Dauer

Der Ablauf der Weiterbildung ist in zwei Bereich unterteilt. Im ersten Abschnitt werden die Grundlagen der rechtlichen Methodik erörtert und vor allem die wesentlichen Elemente des Zivilrechts untersucht. Dieses bildet die Grundlage für das Arbeitsrecht und ist daher ein fester Bestandteil der Weiterbildung.

Im zweiten Abschnitt wird das Arbeitsrecht auf Hochschulniveau behandelt. Hier erfährt der Weiterzubildende alles, was auch im Jurastudium in diesem Bereich vermittelt wird, sodass hier ein Äquivalent dazu entsteht. Am Ende steht dann der Abschluss als Fachreferent für Arbeitsrecht.

Hinweis:
Dabei ist die Dauer der Weiterbildung als relativ kurz anzusehen. Insgesamt sind jeweils 6 Monate für die gesamte Weiterbildung veranschlagt. Wer diese im Fernstudium durchführt, kann diese Zeitspanne auch um 6 Monate verlängern. Sollte die Weiterbildung gar im Nebenberuf erfolgen, können noch einmal 6 Monate hinzukommen.

Wo und wann kann eine solche Weiterbildung absolviert werden?

Die Weiterbildung kann an allen staatlichen Fachschulen durchgeführt werden, die auch einen Bereich für Rechtswissenschaften beinhalten. Hier starten die Kurse für gewöhnlich zeitgleich mit den Semestern an den Universitäten.

Hinweis:
Bei einem Fernstudium kann jederzeit mit der Weiterbildung begonnen werden. Allerdings sollte bedacht werden, dass eine hohe Anzahl an Präsenzstunden abzuleisten ist. Wo diese stattfinden muss im Vorfeld genau geklärt werden, denn es können lange Fahrten und Übernachtungskosten fällig werden.

Wie erhält man das Lernmaterial?

Das Lernmaterial wird ausnahmslos von allen Einrichtungen, ob Fachschulen oder Fernstudienträgern gestellt. Dies ist auch erforderlich, da es sich um ein Fach der Rechtswissenschaften handelt, welches nach definitiv festgelegten Gesetzmäßigkeiten unterrichtet werden muss. Das Lernmaterial muss in der Regel gekauft werden. Fernstudienanbieter stellen in der Regel auch kostenpflichtige Online-Portale zur Verfügung, über die entsprechenden Informationen abgerufen werden können.

Gibt es eine Regelzeit für die Weiterbildung?

Die Regelzeit beträgt immer 6 Monate. Allerdings kann diese auch um weitere 6 Monate verlängert werden, wenn die Weiterbildung nur im Nebenberuf ausgeübt wird. Zudem können weitere Verzögerungen bis zur Prüfung auftreten, wenn noch zusätzliche Fachkurse besucht werden, die beispielsweise auf ein späteres Studium der Rechtswissenschaften vorbereiten sollen.

Hinweis:
18 Monate ist dabei die absolute Höchstdauer. Ist diese erreicht, kann keine weitere Verlängerung mehr durchgeführt werden. In der Folge muss also unbedingt die Prüfung abgelegt werden.

Anerkennung und Vergleich zum Studium

Die Anerkennung der Weiterbildung ist als Umfangreich zu bezeichnen. Sowohl im Inland als auch im Ausland kann mit einem solchen Abschluss eine Bewerbung gestellt werden. Im Vergleich zum Studium nimmt sich die Weiterbildung nicht viel, denn besonders der Abschnitt Arbeitsrecht wird im gleichen Umfang wie im Jurastudium besprochen. Daher kann dieser Teil als Äquivalent zum Studium angesehen werden, was den späteren Zugang zu einem echten Jurastudium schon deutlich erleichtern kann.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für eine entsprechende Weiterbildung belaufen sich etwa auf 2.500 Euro. Hinzu kommen noch Ausgaben für Lernmaterial und die spätere IHK-Prüfungsgebühr die mit einem Wert von 600 Euro zu Buche schlägt.

Allerdings lässt sich eine solche Weiterbildung sehr einfach durch einen Antrag auf BAföG finanzieren, denn die zuständigen Stellen sind gerne bereit, eine entsprechende Ausbildung zu fördern. Auch die Bundesagentur für Arbeit bewilligt in diesem Zusammenhang häufig Bildungsgutscheine, denn am Ende stehen gute Aussichten auf einen lukrativen Job. Wer lieber Abstand von den Ämtern nehmen möchte, der kann natürlich auch einen Studienkredit aufnehmen, wobei hier aber die Grenzen zum Altern und die Bonität bedacht werden sollten.

Kann diese Weiterbildung auch im Nebenberuf erfolgen?

Ja, eine Weiterbildung zum Fachreferenten für Arbeitsrecht kann auch im Nebenberuf erfolgen. Allerdings kann hierzu nicht geraten werden, denn der Umfang entspricht in weiten Teilen dem eines Jurastudiums, sodass schon eine enorme Zeit aufgewandt werden muss, um alle Inhalte zu verinnerlichen. Hinzu kommt eine enorme Anzahl an Präsenzstunden, die vom Arbeitgeber abgesegnet werden müssen.