Das weiterbildende Studium ist in aller Regel ein bedeutender Schritt im eigenen Werdegang und verhilft zu einem geschärften individuellen Profil für den Arbeitsmarkt. Wer sich für einen Master oder eine andere Form der akademischen Weiterbildung entscheidet, der tut dies sicher auch aus Themeninteresse und Spass. Aber die vordergründige Überlegung ist meistens das Erreichen einer finanziellen Verbesserung.
Nach dem Studium mehr Geld verdienen – das wünschen sich die meisten. Doch zunächst kostet ein weiterbildendes Studium Geld. Aber wer sich beispielsweise in einem festen Arbeitsverhältnis befindet, der kann die Kosten des Masterstudiums steuerlich absetzen.
Welche Formen von Weiterbildung / Master sind steuerlich abzusetzen:
- beruflich veranlasste Weiterbildung
- Master nach erfolgreichem Bachelorabschluss
- Master nach Berufsausbildung
- Aufbaustudium, Promotion, postgraduales Studium
Die wichtgige Unterscheidung in dem Zusammenhang ist die zwischen Erstausbildung und Weiterbildung. Eine Erstausbildung (zum Beispiel Bachelorstudium) kann steuerlich im Nachhinnein geltend gemacht werden. Man spricht hier von Verlustvortrag. Allerdings kann die Erstausbildung nur im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden. Aufwendungen für ein Erststudium können demnach mit bis zu 6.000 Euro steuerlich abgesetzt werden, wenn entsprechende Nachweise vorliegen. Ansonsten wird der Sonderausgabenpauschalbetrag von 920 Euro angesetzt. Das wird für die meisten Ex-Studierenden die Realität darstellen, wenn sie ihr Erststudium steuerlich geltend machen wollen. Ein Masterstudium gilt hier nicht als Erststudium, sondern als weiterbildendes bzw. Zweitstudium. Ein solches Zweitstudium kann über die Werbungskosten abgesetzt werden. Auch das ist als Verlustvortrag möglich. In dem Fall wird das Studium erst auf der Steuererklärung angegeben, wenn man in einem festen Arbeitsverhältnis ist und auch Lohnsteuern zahlt. Vorher macht es meist keinen Sinn, da während des Studiums in aller Regel keine lohnsteuerpflichtigen Jobs ausgeübt werden (das sind in meist Jobs ab 800 Euro aufwärts pro Monat).
Ist es nötig, die Steuererklärung schon während des Studiums zu machen, um den Verlust nachzuweisen?
Die Kosten des Masterstudiums können auch geltend gemacht werden, ohne das jedes Studienjahr eine Steuererklärung mit Verlustvortrag erstellt wird. Bis zu 4 Jahre nach Abschluss des Masterstudiums können die Kosten als Werbungskosten auf der aktuellen Steuererklärung geltend gemacht werden. Das verringern im günstigsten Fall den zu versteuernden Betrag beträchtlich und kann zu einer Steuerrückzahlung führen.
Was kann beim Studium steuerlich abgesetzt werden?
Im Masterstudium fallen die verschiedensten Kosten an und einiges davon kann im Rahmen der Werbungskosten auch abgesetzt werden. Im Zweifel bietet es sich natürlich immer an, einen Fachmann zu fragen.
- Studiengebühren
- Aufwendungen für Fahrten zu Lerngruppen
- Lernmaterialien
- Unterbringung
Das Thema Studiengebühren ist vor allem bei privaten Anbietern von Master und Fernstudium interessant. Hier kostet ein Master schnell mehrere tausend Euro. Da lohnt es sich doch richtig, die Kosten von der Steuer zurückzuholen.
Wer beim Master oder Fernstudium zusammen mit Lerngruppen arbeitet, die über größere Strecken zusammenkommen müssen, der kann die Fahrtkosten absetzen. Hier lohnt es sich, alle Belege aufzuheben. Gerade beim Fernstudium können Lerngruppen aus verschiedenen Regionen Deutschlands gebildet werden. Da kann schon der eine oder andere gefahrene Kilometer zusammenkommen.
Für ein Studium müssen gewisse Sachen eingekauft werden. Das geht bei Büchern los. Aber auch Computer und Schreibmaterial kosten Geld.
Gerade beim Fernstudium muss man für Prüfungen und Präsenzseminare auch mal in einer anderen Stadt übernachten. Diese Kosten können auch abgesetzt werden.