Die solide Weiterbildung
Für denjenigen, der auf der Karriereleiter den nächsten Schritt machen und sich beruflich weiterentwickeln möchte oder eine neue Herausforderung sucht, kommt oft nur der Meister infrage. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Aufstiegsweiterbildung in einem Handwerks- oder Industrieberuf.
Bevor man sich dieser Herausforderung jedoch stellt, sollte man unbedingt bedenken, dass die Weiterbildung mit einem gewissen Zeitaufwand und Kosten verbunden ist.
Inhaltsverzeichnis:
Zulassungsvoraussetzungen
Hier gibt es geringe Unterschiede. Möchte man seinen Meister in einem Handwerksberuf erwerben, so ist eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung oder bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf Grundvoraussetzung.
Wer den Meister im erlernten Beruf anstrebt, kann diesen im Grunde direkt im Anschluss an die Ausbildung beginnen.
Sollte man seinen Meister jedoch in einem fachfremden Beruf, sprich in einem Beruf, den man nicht erlernt hat, erwerben wollen, ist es vonnöten, eine mehrjährige Berufserfahrung vorweisen zu können. Genauere Auskünfte erteilen hier die Handwerkskammern.
Hinweis:
Der Industriemeister setzt ebenfalls eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung voraus. Hier kann man Genaueres über die zuständigen Industrie- und Handelskammern erfahren. In der Regel bietet die Handwerkskammer (HWK) oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) die Meisterausbildung selbst an. Dies richtet sich je nach dem Beruf, in dem man den Meistertitel erwerben möchte.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen. Der Landwirtschaftsmeister beispielsweise erwirbt seinen Titel bei der Landwirtschaftskammer.
Ziele und Vorteile
Ein Meistertitel macht sich nicht nur gut im Lebenslauf. Um sich mit seinem Gewerbe selbstständig machen zu können oder Lehrlinge ausbilden zu dürfen, ist es in vielen Handwerksberufen Pflicht, diesen vorweisen zu können. Welche Handwerksberufe meisterpflichtig sind, ist der Anlage A der Handwerksordnung zu entnehmen. Auch wenn man keinen eigenen Betrieb gründen möchte, kann einem dieser Aufstieg finanzielle Vorteile als Angestellter einbringen. Ebenso erschließt sich die Möglichkeit, später noch ein Studium zu beginnen.
Der Industriemeister hingegen zeichnet sich vorrangig durch fachliche, planerische und organisatorische Befähigung aus. Durch den Aufstieg übernimmt der Industriemeister verantwortungsvollere Tätigkeiten und ist stärker in die Personalführung eingebunden. Diese Qualifikation kann sich ebenfalls durch ein höheres Gehalt bemerkbar machen. Der Titel berechtigt ebenfalls zum späteren Studieren.
Hinweis:
Ein Meistertitel „Made in Germany“ findet übrigens europaweit Anerkennung. Umgekehrt ist dies nämlich häufig nicht der Fall.
Von der Anmeldung bis zur Prüfung
Liegen die geforderten Voraussetzungen vor, so erfolgt die Anmeldung bei der jeweiligen Meisterschule, die den Kurs zum gewünschten Berufsbild anbietet. Hiervon existieren etwa 3.000 Schulen in ganz Deutschland. Die Bildungsinhalte sowohl als auch die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sind bundesweit einheitlich geregelt. Grundlage sind hier das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO).
Mittlerweile bieten auch viele Fernschulen die Weiterbildung zum Meister an. Die Voraussetzungen und Bildungsinhalte sind dieselben wie bei den üblichen Meisterschulen.
Hinweis:
Die Dauer und der genaue Inhalt richten sich jeweils nach dem gewählten Beruf. Meist liegt die Dauer etwa um die zwei Jahre. Der Absolvent hat die Wahl, ob er seinen Meister in Vollzeit oder Teilzeit machen möchte. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Vollzeit bedeutet, dass man seine Berufstätigkeit in der Zeit der Fortbildung ruhen lässt, was mit hohen finanziellen Einbußen verbunden sein kann. Jedoch ist man nicht gezwungen, in seiner Freizeit zu lernen und kann sich voll und ganz seiner Weiterbildung widmen.
Bei der Teilzeitweiterbildung lassen sich Beruf und Meister miteinander vereinbaren. Diese Variante hat zur Folge, dass man weiterhin sein volles Gehalt beziehen kann, jedoch abends oder am Wochenende die Meisterschule besuchen muss. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Teilzeitkurs wesentlich länger dauert als dies beim Vollzeitkurs der Fall ist.
Hinweis:
Hier kommt es ganz auf die persönliche Situation und Entscheidung des Einzelnen an.
Grundsätzlich ist die Weiterbildung in vier Teile gegliedert, wobei der Inhalt des Teil I und II abhängig vom Berufsbild sind. Die Teile III und IV sind aber für alle Handwerks- und Industrieberufe gleich:
- Teil I: Fachpraxis
- Teil II: Fachtheorie
- Teil III: Betriebswirtschaft und Recht
- Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik
Die Prüfungen finden bei den zuständigen Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern statt und werden in allen vier Teilen abgenommen.
Hinweis:
Der Handwerksmeister erhält nach bestandener Prüfung seinen Meisterbrief, der Industriemeister erhält sein Abschlusszeugnis.
Finanzierung und staatliche Zuschüsse
Die Kosten für die Kurse und Prüfungen liegen im mittleren bis höheren vierstelligen Bereich. Ist der Erwerb des Meistertitels im Interesse des Arbeitgebers, besteht die Möglichkeit, dass dieser die Kosten ganz oder zu einem Teil übernimmt.
Kosten, die der Absolvent übernimmt, können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Hinweis:
Vom Staat wird ebenfalls ein Zuschuss gewährt, der unabhängig von Einkommen und Eigenkapital des Teilnehmers ist, das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Früher bekannt als Meister-BAföG. Der Antrag dafür muss rechtzeitig bei der zuständigen BAföG-Stelle eingereicht werden. Bei der Frage, ob und für wen sich diese Förderung lohnt und wer sie beantragen kann, stehen die Handwerkskammern und Industrie-und Handelskammern beratend zur Seite.
Natürlich bekommt man diesen Zuschuss vom Staat nicht geschenkt, sondern muss ihn in einer festgelegten Zeit wieder zurückzahlen. Hier gelten die gesetzlich definierten Rückzahlungsbedingungen.
Als „Belohnung“ wird in einigen Bundesländern an jeden erfolgreichen Absolventen ein Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt.