In Deutschland gibt es rund 500 Vermögensverwalter. Konzentriert man sich auf den Marktanteil der unabhängigen Vermögensverwalter, der aktuell bei rund 5 Prozent liegt, so wird klar, dass noch genügend Luft nach oben ist. In der Schweiz liegt der Marktanteil bei 14 Prozent, in den USA sogar bei 30 Prozent. In den kommenden Jahren wird es daher, hier sind sich zahlreiche Experten einig, eine neue Gründerwelle geben. Doch welche Voraussetzungen muss man erfüllen, wenn man eine Zulassung als Vermögensverwalter bekommen will?
Wie wird man Vermögensverwalter?
Ob Forex-Handel, Aktieninvestment oder binäre Optionen – das Interesse an alternativen Finanzprodukten war noch nie so groß wie heute. Auch träumen immer mehr Menschen von einem Beruf in der Finanzbranche. Die gute Nachricht vorweg – eine spezielle Ausbildung muss nicht absolviert werden! Interessant ist, dass man auch Anlageberater als Vermögensverwalter bezeichnet, sofern diese eine Zulassung nach § 34c Absatz 1 Satz 3 Gewerbeordnung haben. In diesem Fall braucht man einen Abschluss zum Finanzfachwirt, Finanzberater oder Fachkaufmann. Die Ausbildungswege sind unterschiedlich. Der Anlageberater berät andere Personen, wie diese das Vermögen vermehren können, haben selbst aber keinerlei Zugriff auf das Eigentum, das vermehrt werden soll. Der Vermögensverwalter (§ 1 Absatz 1a Kreditwesengesetz) hat jedoch einen direkten Zugriff auf das Vermögen – er braucht daher eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin). Die Zulassung hängt aber nicht ausschließlich von der Qualifikation ab – entscheidend sind vor allem der Geschäftsplan, die Zuverlässigkeit, der zweite Geschäftsführer und das Eigenkapital. In der Regel wird man nur dann als Vermögensverwalter zugelassen, wenn man auch nachweisen kann, schon mehrere Jahre als Anlageberater tätig gewesen zu sein.
Welchen Weg sollte man gehen?
Wer als Finanzberater arbeiten will, der muss die sogenannte Sachkundeprüfung bei der IHK bestehen (Versicherungsfachmann). Es spielt jedoch keine Rolle, wie man die Qualifikation erreicht. Eine Möglichkeit ist die Lehre („Kaufmann für Versicherungen und Finanzen“) – diese kann in einer Bank, bei einer Versicherung oder bei einem Anlageberater absolviert werden. Wichtig ist, dass man einen Schulabschluss mit mittlerer Reife besitzt. Hat man die Prüfung bestanden, so wird man zwar nicht ein Vermögensverwalter nach dem Kreditwesengesetz, kann jedoch eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Möchte man lieber Finanzfachwirt werden, so muss man an der FH studieren – zuvor muss ein Fachabitur abgelegt werden. Die Ausbildung kann auch nach der Lehre als Kaufmann begonnen werden. Es gibt viele Banken, die ihre Mitarbeiter zudem auch fördern und ein Studium an der FH ermöglichen. Eine weitere Möglichkeit stellt das Vollstudium in Betriebswirtschaft dar („Bankenwesen“). Wer dann noch bei einer Bank arbeitet, der hat am Ende gute Chancen, dass er ein Vermögensverwalter wird.
Achtung: Gesetzesänderungen sind jederzeit möglich
Aufgrund der Tatsache, dass der Vermögensverwalter mit dem Geld fremder Personen arbeitet, sind zahlreiche Voraussetzungen erforderlich. Zu beachten ist, dass jeder Betrugsfall, der in diesem Bereich an das Tageslicht kommt, zu verschärften Gesetzesänderungen führt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man schon im Vorfeld Informationen einholt, welche Bedingungen erfüllt werden müssen – die Auskünfte werden von der BaFin erteilt.