Personalmanagement Weiterbildung

Im Personalwesen fortbilden

Um sich für die Übernahme einer Fach- oder Führungsposition zu qualifizieren, ist eine Weiterbildung zum/zur Gepr. Personalfachkaufmann/-frau (IHK) geeignet. Der Lehrgang zählt als Aufstiegsfortbildung, d.h., der Teilnehmer bringt Kenntnisse und Berufserfahrung aus der Personalwirtschaft mit. Die Fortbildung befähigt, Manageraufgaben auf der unteren und mittleren Führungsebene zu übernehmen. Spezialisierungen auf bestimmte Fachrichtungen ermöglichen den Mitarbeitern, operative und strategische Aufgaben auszuführen und sich aus dem verwaltenden Bereich herauszulösen. Die Fortbildung ist daher geeignet für alle, die einen Aufstieg aus der Assistenz- oder Sachbearbeiterposition anstreben.

Inhaltsverzeichnis:

Voraussetzungen

Der Teilnehmer hat Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, ohne die er die IHK-Prüfung nicht ablegen kann. Im Einzelnen sind dies:

  • eine abgeschlossene 3jährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und 1 Jahr anschließende Berufspraxis oder
  • ein anderer anerkannter kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf mit mindestens 2jähriger Berufspraxis oder
  • eine nichtkaufmännische Berufsausbildung mit zusätzlich 3 Jahren Berufspraxis oder
  • ohne Berufsausbildung, mindestens 5 Jahre Berufspraxis.

Wichtig ist in allen Fällen, dass es sich um eine personalwirtschaftliche Berufspraxis handeln muss.

Hinweis:
Eine weitere Bedingung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO), also die Befähigung, Auszubildende auszubilden. Dies gilt unabhängig davon, ob im Betrieb tatsächlich Auszubildende ausgebildet werden. Besitzt man die Befähigung bereits, ist eine erneute Prüfung nicht notwendig.

Vor Beginn eines Lehrgangs sollte sich jeder Teilnehmer informieren, ob er/sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Diese werden durch die IHK überprüft.

Lehrgangsorte

Neben den bundesweiten Industrie- und Handelskammern bereiten private Anbieter und Fernlehrgänge auf die Abschlussprüfung vor. Beispielhaft seien genannt: ILS, SGD, TA Bildungszentrum.

Lehrgangsbeginn

Im Veranstaltungsprogramm der IHK finden sich jährlich neue Kurse. Bei Fernlehrgängen ist der Einstieg jederzeit möglich. Private Anbieter legen eigene Termine fest. Einheitlich für alle sind die festen Prüfungstermine zur Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der jeweiligen IHK.

Lernmaterialien

Die IHK benennt das Buch, mit dem während des Lehrgangs gearbeitet wird. Herangezogen werden die Arbeitsgesetze von Beck.

Fernlehrgangsteilnehmer erhalten Studienhefte und CD’s vom Anbieter.

Ablauf der Fortbildung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Fortbildung zu absolvieren. Je nach Lernvorliebe trifft der Teilnehmer eine Wahl.

Präsenzlehrgänge finden in Vollzeit als Blockunterricht und in Teilzeit als Abendkurse oder Wochenendveranstaltungen statt. Vorteil ist, dass die Teilnehmer durch einen Trainer geschult werden, mit diesem die Inhalte erarbeiten und gezielt Fragen stellen können.

Hinweis:
Fernstudenten erhalten ihr Lernmaterial per Post, erarbeiten die Inhalte selbstständig und stellen Fragen per Mail oder in Foren. Vorteil ist, dass sie sich ihre Zeit frei einteilen können.

Je nach Lehrgangsform unterscheidet sich deren Dauer. Private Anbieter offerieren Blockmodelle, die bereits in 10 Wochen auf die Prüfung vorbereiten. Teilzeitkurse dauern zwischen 18 und 24 Monaten. Fernstudiengänge umfassen ebenfalls 18 Monate und sind maximal um ein Jahr ohne weitere Kosten verlängerbar, falls der Teilnehmer das Pensum nicht schafft.

Der Lehrgang ist daher geeignet, um ihn berufsbegleitend mittels der beschriebenen Teilzeitformen zu absolvieren. Eine weitere, moderne Art zu lernen, sind Webinare, die online per PC stattfinden. Anbieten kann sich ein Blended Learning, also der Mix aus Webinaren und Präsenzzeiten in Form einer Vertiefungswoche. Präsenzzeiten sind meist als Bildungsurlaub zugelassen, hierfür gelten die Regelungen der jeweiligen Bundesländer. Ein entsprechender Antrag ist beim Arbeitgeber zu stellen.

Hinweis:
Der Kursinhalt bezieht sich auf vier Handlungsfelder der Personalwirtschaft, die schriftlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen durch die IHK geprüft werden. Bei Nichtbestehen sind zwei Wiederholungen möglich. Fällt der Teilnehmer nur in einem Handlungsfeld durch, braucht er nur dieses zu wiederholen.
Zwei Monate später folgt die mündliche Prüfung, das situative Fachgespräch. Hier unterbreitet der Teilnehmer der IHK zwei Themenvorschläge, die sich auf ein Problem im eigenen Betrieb beziehen. Die IHK bestimmt, welcher Themenvorschlag zur Prüfung ausgearbeitet und vorgetragen wird.

Finanzierung

Je nach Anbieter variieren die Kosten zwischen 2.500,00 und 3.500,00 € zuzüglich Prüfungsgebühr und Arbeitsmaterialien. Eine Prüfung auf Förderfähigkeit lohnt sich, denn unter bestimmten Voraussetzungen kann für den Lehrgang gemäß Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Die förderfähigen Maßnahmen, persönliche Voraussetzungen sowie Umfang und Höhe der Leistungen sind im AFBG erläutert.

Hinweis:
Das Aufstiegs-BAföG ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Abschluss eines zinsgünstigen Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hat der Darlehensnehmer/in die Prüfung bestanden, wird ihm/ihr gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses 40 % des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitssuchenden mit dem Bildungsgutschein.

Einzelne Bundesländer bieten zu ihren Konditionen Weiterbildungsschecks an.

Weitere Auskünfte sind in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu finden.

Anerkennung des Abschlusses

Der IHK-Abschluss ist ein bundesweit anerkannter Abschluss einer Aufstiegsfortbildung. Absolventen erwerben eine Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium. Damit steht dieser Abschluss dem Bachelorabschluss der Hochschulen gleich.