Juristen wie Staatsanwälte, Wissenschaftler sowie Politiker arbeiten in gut bezahlten Berufen. Zudem sind ihre Anfangsgehälter höher als bei Sozialwissenschaftlern. Dies kann schon mal 20% ausmachen. Es gilt noch immer: Je höher die fachliche Ausbildung, umso höher ist das Einstiegsgehalt. Bei Bachelor- und Master-Absolventen beträgt dies zwischen 10 % und 38 % vom Jahresgehalt. Das bedeutet, selbst wenn ein Student viel später anfängt zuarbeiten, seine Qualifikationen machen sich immer bezahlt.
Arbeitet man in einen größeren Unternehmen so wirkt sich auch dies positiv auf die Lohnzahlung und das Anfangsgehalt aus. Laut dem Personalmarkt verdienen IT-Experten, Fachärzte, Oberärzte, Chefärzte, Chemiker, Marketingangestellte, Vertriebsleiter, Investmentberater, Private Equity Manager, Juristen, Politiker, Vorstände und Unternehmensberater am meisten Geld.
Arbeitsalltag und Verdienstmöglichkeiten
Der Arbeitsalltag am Beispiel eines Staatsanwaltes/Staatsanwältin: Ein Staatsanwalt/Staatsanwältin arbeitet nicht nur allein für die staatlichen Institutionen, sondern in erster Linie für das Bundesland (zum Beispiel an Landgerichten). Die Staatsanwaltschaft wahrt die Interessen des Staates und achtet darauf das unser geltendes Recht nicht missbraucht wird. Wird gegen das Strafrecht verstoßen muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden und arbeitet Hand in Hand mit den verantwortlichen Ermittlungsbehörden zusammen.
Die Staatsanwaltschaft ist zudem absolut weisungsgebunden und nicht frei in ihren Entscheidungen. Bei sehr schweren Vergehen wie z.B. Doppelmord ist die Staatsanwaltschaft auch am Tatort und kann sofort eine Festnahme eines Tatverdächtigen in Auftrag geben. Die Polizei muss als Ausführungsorgan den Anweisungen der Staatsanwaltschaft Folge leisten. Der Staatsanwalt/Staatsanwältin leiten ein Untersuchungsverfahren ein, wenn eine Strafanzeige gestellt wird oder es zu einem begründeten Anfangsverdacht auf eine Strafsache gibt.
Ob es zur Anklage kommt, zur Einstellung des Verfahrens oder ob ein Strafgefangener wegen guter Führung freigelassen wird, entscheidet ebenfalls die Staatsanwaltschaft. Reichen die gesammelten Beweise für eine Verurteilung vor Gericht aus, erhebt der Staatsanwalt/Staatsanwältin sofort Anklage. In Gerichten verließt der Staatsanwalt/Staatsanwältin die Anklage, stellt den Angeklagten sowie den Zeugen fragen und hält abschließend ein Plädoyer.
Was mitbringen?
Um den Beruf als Staatsanwalt/Staatsanwältin ausüben zu können, benötigt man ein glänzendes Abitur, denn nur die besten werden genommen. Anschließend muss man ein Studium der Rechtswissenschaften ablegen, wobei das erste Staatsexamen abgeleistet werden muss. Auch das zweite Staatsexamen ist relevant, um in den Beruf Staatsanwalt/Staatsanwältin zuarbeiten.
Die Ausbildung zum Staatsanwalt sowie die Aufnahme ist aber noch nicht abgeschlossen, sondern der angehende Staatsanwalt/Staatsanwältin muss noch 3 bis 5 Jahre als Richter/Richterin auf Probe arbeiten. Staatsanwalt/Staatsanwältin kann nur derjenige werden, wer auch mit dem Beamtenstatus ausgezeichnet wurde. Das bedeutet, eine Aufnahme als Beamter mit entsprechender Eignungsprüfung ist ein notwendiger Schritt, um eine Ausbildung als Staatsanwalt zu beenden.
Ohne eine Zulassung in den Staatsdienst ist eine berufliche Tätigkeit für die Staatsanwaltschaft unmöglich. Um als Staatsanwalt/Staatsanwältin gute Arbeit zu leisten sollte man Interesse an rechtlichen Fragen haben. Ein Staatsanwalt/Staatsanwältin sollte vor Gericht den Standpunkt sowie den Sachverhalt optimal präsentieren können, darum sollte man über eine gute Rhetorik und Kommunikation verfügen.
Ein Staatsanwalt/Staatsanwältin ordnet polizeiliche Mittel an und wird aus diesen Grund oft mit polizeilichen Hintergrundinformationen versorgt. Als werdender Staatsanwalt/Staatsanwältin sollte man eine ideale Fähigkeit zur Analyse haben, um die zusammengetragenen Informationen bestmöglich auszuwerten und in Kombination zueinander bringen.
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