Eine privatärztliche Behandlung ist nun auch für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen möglich.
GKV- Mitglieder haben die Möglichkeit zum Kostenerstattungsprinzip, der zweiten Regulierungs-
methode der gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln.
Durch diese Änderung ist man nicht mehr an die Leistungsbegrenzung der gesetzlichen Kassen gebunden.
Freie Arztwahl im ambulanten Bereich, privatärztliche Behandlung, Medikamentenversorgung außerhalb gesetzlicher Beschränkungen sowie weitreichende Diagnose und Vorsorgemöglichkeiten sind dann die
Vorteile für den Versicherten.
Die dazu gehörenden Gesundheitskosten können über eine Zusatzversicherung für das Kostenerstattungsprinzip abgedeckt werden.
Eine solche Zusatzversicherung wird von privaten Versicherungen mit unterschiedlichen Leistungsstufen angeboten.
Interessenten sollten darauf achten, dass nicht nur die privatärztliche ambulante Behandlung abgedeckt ist, sondern auch die Beratung und Behandlung durch Zahnärzte entsprechend versichert sind.
Neben diesen Merkmalen sollten auch die Restkosten für Medikamente im Versicherungsschutz enthalten sein.